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Datenschutz, Datensicherheit (PDF)
Die Schulordnung der SBKG:
Dokumentation des Unterrichts und Anwesenheit
Jeder Schüler soll ein festes Programm, das ab dem Schuljahr 2013/14 modular aufgebaut wird, wahrnehmen. Eine Programmänderung ist nur in einzelnen Fällen durch einen Antrag an den Prüfungsausschuss zulässig. Regelmäßige 15-minütige Verspätungen sowie drei unentschuldigte Fehltage in Folge führen dazu, dass ein Kurs nicht angerechnet wird.
Die Schüler tragen die Kurse und Noten einmal pro Semester ins Studienbuch bzw. in die Leistungsscheine ein. Im Studienbuch sollen alle benotete und nicht benotete Lernveranstaltungen, Noten und Prüfungen sowie Praktikum zum Abschlussprüfung vollständig eingetragen sein. Unterschriften von Dozenten müssen vollständig gesammelt werden. Die Prüfungsliste entnehmen Sie bitte dem Studienbuch.
Während der Ausbildung sollen alle Ausbildungsstunden in Anwesenheitslisten (Täglich/Pflicht) und Wochenberichten (Wöchentlich/Pflicht) von den Schüler dokumentiert werden, Wochenberichte sind alle zwei Wochen im Schulbüro abzugeben.
Benotung
Alle Kurse innerhalb der Module werden von den Dozenten benotet. Die Modulprüfung ist im Rahmen der Prüfungsordnung benotet. Die Modulnote setzt sich aus dem Durchschnitt der Kursnoten (70%) und der Modulprüfung (30%) zusammen.. Die Endnote bildet sich aus den Modulnoten mit der Gewichtung der Kreditpunkte
Die vollständigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen finden sich im Bereich Studienberatung/Dokumente – SBKG-Starterbuch (PDF).
Sauberkeit und Hygiene
Die Schule ist zur Zeit mindestens zwei Mal in der Woche von den Putzfrau geputzt/ WC-s, Boden und die Küchen. Die Schüler und Schulpersonal sind verpflichtet die Räume nach dem Unterricht sauber zu hinterlassen, alle Reste vom Arbeitsmaterialien umweltschützend zu entsorgen, Geräte und Werkzeuge sauber zu hinterlassen sowie bei Verstoss die Schulbüro zu benachrichtigen. Die Hygiene und Sauberkeit in den Räumen sind von alle Beteiligten zu verantworten.
Gerätenutzung, Werkzeuge, EDV-Hardware, Mobiliar, Utensilien, Bücherei
Die Schüler müssen alle in der Schule bereitgestellten Medien mit Sorgfalt nutzen. Die Utensilien und Geräte müssen nach der Nutzung in gleichen Zustand auf die Aufbewahrungsstelle zurück gebracht werden. Mit den Arbeitsmaterialien und Medien, besonders Papier, Farbe usw. muss – auch aus ökologischen Gründen – sparsam umgegangen werden. Giftstoffe und Reste von Materialien, besonders Grundierungen, Ölfarben, Dünnmittel usw. müssen auf keinen Fall in den Abfluss entsorgt werden, sondern in den Müll, die Behälter müssen nach Gebrauch abgewaschen werden.
Die Schüler und Dozenten dürfen nicht das Mobiliar und die Geräte zweckentfremdet nutzen, z.B. die Tische als Schneideunterlagen oder Computer als Ablagestellen. Im Computerraum darf man nicht essen und trinken.
Die Bücher und Geräte leiht die Schule grundsätzlich nicht aus. Die Bücher, die Leuchttische usw. dürfen nicht beschmutzt, beschrieben und kaputt gemacht werden. Zeitschriften wie Art dürfen nicht beschädigt werden.
Die Dozenten sollen am Anfang des Unterrichts die Schüler aufmerksam machen, wie man in einzelnen Fällen mit Material und Geräten umgeht. Während des Unterrichts ist darauf zu achten, dass die Schüler bewusst mit den Schulutensilien und Material und Geräte umgehen. Ökologisches Denken und bewusster Umgang mit Materialien und Geräte sollen ein Teil des Unterricht werden.
Aufbewahrung von persönlichen Sachen. Schliessfächer, Schubladen
Schließfächer: die Utensilien und Materialien zum Einzelnen Unterricht müssen in abgeschlossenen Fächern, die die Schule bereitstellt, aufbewahrt werden. Auch die Schüler bekommen je ein abschließbares Fach zur Verfügung. Die Erzsatzschlüssel für alle Fächer mit der Markierung/ dem Name und der Fachnummer soll im Büro abgegeben werden. Alle Fächer müssen mit Namensschild markiert werden.
In der Schule kann man grundsätzlich keine Materialien erwerben. In einzelnen Fällen kann von der Schule bzw. den Dozenten eine Sammelbestellung organisiert werden. Für die Schüler, die Materialkosten nach dem Vertrag in den Schulgeld drin haben, wird das Material entweder von der Schule gekauft oder nach vorheriger Absprache und Vorlage der Quittung werden die Kosten erstattet. Alle Materialankäufe, auch von Dozenten, die eine Kostenerstattung implizieren, müssen vorher abgesprochen werden!
Niemand darf aus fremden Schliessfächern bzw. fremde Schubladen Sachen entnehmen bzw. dazulegen.
Dokumentation Studenten
Anmelden und Abmelden, Wochenberichte, Anwesenheitsliste, Leistungsscheine bzw. Studienbuch.